
Ein nicht unerhebliches Problem erweist sich beim vorab beschriebenen Thema Tracking in punkto Datenschutz. Es bedarf nur eines kleinen Schrittes und die eigentlich anonyme Beobachtung des Nutzerverhaltens schlägt in die konkrete Identifizierung des Users um.
Die Regierung in Großbritannien reagiert derzeit auf die Anfrage der EU-Kommision hinsichtlich des Einsatze des Online-Werbesystems Phorm. Dieses System ist aus Sicht des Datenschutzes nicht unumstritten, da es alle Seiten der Providerkunden analysiert. Auf diese Weise lassen sich detailierte Interessenprofile der Nutzer erstellen und ein maßgeschneidertes Werbeangebot auf die vom jeweiligen User besuchten Seiten erstellen.
Diese „Spion-Werbetechnologie“, bei der die Internetprovider den direkten Zugriff auf den Klick-Stream der Anwender erlauben, wirkt als Tool natürlich verlockend. Phorm selbst verspricht, dass keine identifizierbaren personenbezogenen Angaben oder IP-Adressen gespeichert werden. Für den Nutzer hieße dies die Befreiung von irrelevanter Werbung.
Fakt ist jedoch, dass der Grad zwischen Beobachtung anonymer Webnutzer und totaler Internetüberwachung des Users sehr schmal ist. Unbestritten ist, dass für das Marketing, auch im Online-Sektor, ist das ehrliche und direkte Gespräch mit dem Kunden das wichtigste Werkzeug. Wer würde dies fahrlässig aufgeben?


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